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 Imker-Region Gerstetten

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Beitraege
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Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge setzen sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • Alb-Bienenzüchterverein Gerstetten e. V.
  • Landesverband Württembergischer Imker e. V. (LVWI) 
  • Deutscher Imkerbund e. V.  (DIB) 

Fördermitglieder (ohne Bienen) zahlen nur den Beitrag für den Alb-Bienenzüchterverein. Auf Wunsch können Fördermitglieder die Zeitschrift "Bienenpflege" erhalten - dann wird zusätzlich der LVWI Grundbeitrag fällig.

 

Beim LVWI und DIB gibt es Grundbeiträge und Beiträge, die mit der Anzahl der Bienenvölker multipliziert werden.

Bei einer Änderung der Bienenvölkerzahl muss diese bis zum Jahresende gemeldet werden, um in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt zu werden. Dies ist ganz einfach über das Formular "Völkerzahlmeldung" (unter dem Menüpunkt Formulare) möglich.

 

  Bezeichnung   Beitrag in Euro
  Alb-Bienenzüchterverein Mitgliedsbeitrag         10,00                          
  DIB Mitglied Grundbeitrag           3,58
  DIB Beitrag je Bienenvolk           0,26
  LVWI Mitglied Grundbeitrag         26,00
      (Zeitschrift Bienenpflege inklusive)           
  LVWI Beitrag je Bienenvolk           0,30
  Versicherung (Unfall und Recht)           9,80

 

Beiträge Stand 01.08.2022. Änderungen der Beiträge sind gemäß der Satzung des jeweiligen Vereins vorbehalten.

Mit dem LVWI Beitrag ist jedes Mitglied und die gemeldete Anzahl an Bienenvölkern versichert. Die Versicherung beinhaltet Vandalismus, Diebstahl, Vergiftungen und Haftpflicht. Für die Unfall- und Rechtschutzversicherung wird ein separater Beitrag erhoben.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Weitere Informationen in der Präsentation "Zusatzversicherung" unter dem Menüpunkt Download.

Die Zeitschrift "Bienenpflege" erscheint monatlich (11 Ausgaben pro Jahr) und wird mit der Post zugesendet. Es ist auch möglich, statt der analogen Ausgabe die Zeitschrift digital zu lesen (wenn dies gewünscht ist, bitte bei Kassiererin oder 1. Vorsitzenden melden).

Während des Geschäftsjahres eintretende Mitglieder haben für das Eintrittsjahr den vollen Beitrag zu bezahlen.

 

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